Wer in die Kirche eintreten möchte, hat der
Kirchenpflege ein Aufnahmegesuch einzureichen. Diese nimmt Kontakt mit dem/der Gesuchsteller/in auf. Am einfachsten geschieht dies mit dem vorbereiteten Formular, welches Sie hier ganz unten finden.
Die Aufnahme wird von der Kirchenpflege beschlossen.
Für Personen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Inhaber der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt das Gesuch um Aufnahme stellen. Der Eintritt in die Kirche wird nach Absprache mit dem/der Eintretenden in einem Gottesdienst oder vor Vertretern der Kirchenpflege vollzogen. Wer nicht im biblischen Sinne getauft ist, kann auch durch die Taufe aufgenommen werden.
Wieder-Eintritte finden in der Regel vereinfacht statt (z. B. Gespräch mit dem Pfarrer, Ausfüllen des Formulares, Beschluss der Kirchenpflege).