Britta Schönberger

Trauung

Sie wollen ihre Trauung mit einem Gottesdienst feiern? Wir freuen uns mit Ihnen.
Für erste Absprachen wenden Sie sich direkt an das Pfarramt (bitte anklicken).
Trauung in der Evang.-Ref. Kirche, Bild 2 (Foto: Martin Schweizer)

 

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Kirchliche Trauung
Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft der Braut oder des Bräutigams in der Evangelisch-reformierten Kirche.
Die Bescheinigung über die Eheschliessung vom Zivilstandsamt muss vorgelegt werden.
Bei der kirchlichen Trauung sagen zwei Menschen "Ja" zu einander und bitten um Gottes Segen für Ihre Liebe und den gemeinsamen Lebensweg.
Eigene Gestaltungswünsche werden in die Feier einbezogen.
Vorgehen - Ort und Zeit
Um Terminüberschneidungen zu vermeiden, melden Sie bitte Ihre Angaben zur Durchführung einer kirchlichen Trauung möglichst frühzeitig. Das Anmeldeformular finden Sie ganz unten (pdf) - und ebenso das Merkblatt für Trauungen in der St. Anna-Kapelle des Klosters Fahr.
Sie können, auf eigene Kosten, auch eine andere ordinierte Pfarrperson, die Sie persönlich kennen, für die Durchführung Ihrer Trauung anfragen.
Traugottesdienste sind öffentlich. Unsere schöne Kirche in Würenlos bietet Ihnen einen würdigen Rahmen für Ihre Hochzeit. In Absprache mit dem Pfarramt kann auch eine Kirche oder ein Ort in vertretbarer Entfernung bestimmt werden. Bitte vorgängig abklären und reservieren.
Gestaltung Ihres Traugottesdienstes
Dauer: 40 bis 70 Minuten. Die Mitwirkung des Brautpaares und weiterer Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes sind sehr willkommen.
Musik: In Absprache mit unserem Orgeldienst können Instrumental- oder Vokalsolisten mitwirken.
Kollekte: wird auf Vorschlag des Brautpaars durch das Pfarramt Würenlos bestimmt.
Blumenschmuck: Wird vom Brautpaar organisiert. Die ausführende Person arbeitet dazu mit dem Sigristen zusammen (z. B. für vorzeitige Kirchenöffnung).
Ökumene
Selbstverständlich feiern wir mit anderen evangelischen und katholischen Kirchen eine ökumenische Trauung. Falls ein Partner der Römisch-Katholischen Kirche angehört, benötigt dieser für eine kirchenrechtlich gültige Trauung einen sogenannten "Formdispens". Dieser ist beim Römisch-Katholischen Pfarramt erhältlich.
Denkbar ist auch eine Trauung unter Mitwirkung der Pfarrpersonen beider Konfessionen.
Weitere Informationen auf Anfrage beim Pfarramt.
Kosten
Für Mitglieder der Kirchgemeinde Würenlos fallen in Würenlos keine Kosten an.
Der Dienst der Pfarrerin, des Organisten und des Sigristen sowie die Nutzung der Kirche (inkl. Heizung und Reinigung) sind durch die Steuern gedeckt.
Auswärtige und Mitglieder von Freikirchen bezahlen bei der Benutzung unserer Kirche für die kirchliche Trauung die Kosten gemäss Benutzungsreglement 2016 der Kirchenpflege Würenlos. Über die Zulassung entscheidet die Kirchenpflege. Das Gesuchsformular Kirchenbenutzung (siehe unten) ist in diesem Fall der Anmeldung zur Trauung beizulegen.
Bereitgestellt: 06.07.2023     
aktualisiert mit kirchenweb.ch