Evelyn Windisch

Trauung

Sie haben geheiratet oder heiraten und wollen ihre Trauung mit einem Gottesdienst feiern? Wir freuen uns mit Ihnen. Für erste Terminanfragen wenden Sie sich direkt an das Pfarramt (bitte anklicken)..
Trauung in der Evang.-Ref. Kirche, Bild 2 (Foto: Martin Schweizer)

 

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Kirchliche Trauung
Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche von einer Person und eine Bescheinigung über die Eheschliessung vom Zivilstandsamt. Bei der kirchlichen Trauung sagen zwei Menschen "Ja" zu einander und bitten um Gottes Segen für Ihre Liebe und den gemeinsamen Lebensweg. Sie haben die Möglichkeit eigene Gestaltungsvorschläge zu machen.
Vorgehen - Ort und Zeit
Oft fallen Trautermine in Ferienzeiten oder in Frage kommende Samstage sind von anderen Terminen besetzt.
Melden Sie darum Ihre Angaben zur Durchführung einer kirchlichen Trauung so früh wie möglich. Das Anmeldeformular finden Sie ganz unten (pdf) - und das Merkblatt für Trauungen in der St. Anna-Kapelle des Klosters Fahr.
Sie können (auf eigene Kosten) auch einen dazu ordinierten Pfarrer oder eine Pfarrerin, die Sie persönlich kennen, für die Durchführung Ihrer Trauung anfragen.
Traugottesdienste sollen in jedem Fall öffentlich und für die Kirch-Gemeinde erreichbar stattfinden. In der Regel dient dazu unsere sehr schöne und geeignete Kirche in Würenlos. In Absprache mit dem Pfarramt Würenlos kann auch eine Kirche oder ein Ort in vertretbarer Entfernung bestimmt werden. Bitte vorgängig abklären und (vor-)reservieren.
Gestaltung Ihres Traugottesdienstes
Dauer: 40 bis 70 Minuten. Die Mitwirkung des Brautpaares und weiterer Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes ist sehr willkommen. Oft wird z. B. ein ergänzendes Liedblatt bzw. Gottesdienstprogramm erstellt.
Musik: In Absprache mit unserem Orgeldienst können Instrumental- oder Vokalsolisten mitwirken.
Kollekte: wird auf Vorschlag des Brautpaars durch das Pfarramt Würenlos bestimmt.
Blumenschmuck: Wird vom Brautpaar organisiert. Die ausführende Person arbeitet dazu mit dem zuständigen Sigristen zusammen (z. B. für vorzeitige Kirchenöffnung).
Ökumene
Ist für uns selbstverständlich mit anderen evangelischen wie mit katholischen Kirchen. Falls ein Partner der Römisch-Katholischen Kirche angehört, benötigt dieser für eine römisch-kirchenrechtlich gültige Trauung einen sogenannten "Formdispens". Dieser ist beim Römisch-Katholischen Pfarramt erhältlich.
Denkbar ist auch eine Trauung unter Mitwirkung der Pfarrer beider Konfessionen. - Weitere Informationen auf Anfrage beim Pfarramt.
Kosten
Für Mitglieder der Kirchgemeinde Würenlos fallen in Würenlos keine Kosten an bzw. der Dienst des Dorfpfarrers, der übliche Orgel- und Sigristendienst sowie die Nutzung der Kirche (inkl. Heizung und Reinigung) sind durch die Steuern gedeckt.
Auswärtige (und ggf. Mitglieder von Freikirchen) bezahlen bei der Benutzung unserer Kirche für die kirchliche Trauung die Kosten gemäss Benutzungsreglement 2016 der Kirchenpflege Würenlos. Ueber die Zulassung entscheidet die Kirchenpflege. Das Gesuchsformular Kirchenbenutzung (siehe unten) ist in diesem Fall der Anmeldung zur Trauuung beizulegen.
Bereitgestellt: 03.01.2023     
aktualisiert mit kirchenweb.ch