Britta Schönberger

Abdankung (Todesfall)

Gott behüte dich vor allem Übel, er behüte deine Seele.
Gott behüte deinen Ausgang und Eingang von nun an bis in Ewigkeit.

Psalm 121, 7+8

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Ein Gemeindeglied ist gestorben. Was ist zu tun?
Melden Sie sich zuerst beim Bestattungsamt: 056 436 87 21, Pikettdienst 079 779 66 08 oder 079 380 94 60. Das Bestattungsamt ist der Gemeindekanzlei angegliedert und befindet sich im Gemeindehaus im 1. Stock. Es ist zuständig für die Entgegennahme sämtlicher Meldungen von Todesfällen von Personen, die in Würenlos wohnhaft waren und von Personen, die nicht in Würenlos wohnhaft waren, jedoch in Würenlos gestorben sind. Das Bestattungsamt ist auch zuständig für das Friedhofwesen: Hier können für bestehende oder neue Familien-, Erd- und Urnengräber Unterhaltsverträge abgeschlossen werden.
Nach dem Gang zum Bestattungsamt melden Sie sich beim Pfarramt für eine reformierte Bestattung an.
Ort und Zeitpunkt der Kirchlichen Abdankung
In Absprache mit den Angehörigen und Rücksprache mit dem Pfarramt wird der Ort der Bestattung sowie der Zeitpunkt der Abdankung festgelegt: In der Regel ist dies bei uns um 14 Uhr am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag. Es können auch Zeiten am Morgen vereinbart werden. Das Bestattungsamt orientiert zugleich unseren Sigrist und den Organist.

Üblicher Ablauf:
1. Besammlung vor der Kirche
2. Gemeinsamer Gang auf den Friedhof
3. Beisetzung des Sarges oder der Urne und
4. Abdankungs-Gottesdienst in der Kirche.
Gestaltung des Abdankungs-Gottesdienstes
In einem Vorgespräch - in der Regel im Trauerhaus - bespricht die Pfarrerin mit den Angehörigen die Gestaltung des Abdankungs-Gottesdienstes: Dazu gehören Wünsche der Angehörigen oder des/der Verstorbenen. Lebenslauf, Liedwünsche und Beiträge von Dritten werden festgelegt.
Das Honorar für zusätzliche Instrumentalisten oder Gesangssolisten wird den Angehörigen in Rechnung gestellt. Ebenso auch die zusätzlich erforderlichen Proben mit dem Organisten - gem. Merkblatt Musik für Abdankungs-Gottesdienste unserer Kirchenpflege im Anhang unten.
Nach den Abklärungen können Sie der Pfarrerin die Durchführung überlassen. Wir versuchen sie bestmöglich zu unterstützen und zu entlasten in der anspruchsvollen Abschiedssituation.
Die Zeit danach
In der Regel erinnern wir uns als kirchliche Gemeinschaft im folgenden Sonntags-Gottesdienst an den/die Verstorbene(n). Wir nennen vor Gott seinen/ihren Namens und beten für die Angehörigen.
Am Ewigkeitssonntag, dem Sonntag vor 1. Advent, gedenken wir namentlich aller im zurückliegenden Jahr Verstorbener. Dazu laden wir die Trauernden schriftlich ein.

Unsere sonntäglichen Gottesdienste wollen immer auch Begleitung und Trost ermöglichen.
Sie wünschen einen Besuch des Pfarrers? So vereinbaren Sie einen Termin.
Alternativen?
Auf seelsorgerlich begründeten Wunsch kann mit dem Pfarramt die Abdankung auf lediglich eine stille Beisetzung mit einfacher Liturgie am Grab reduziert werden (ohne öffentliche Ankündigung und Glockengeläut).
Als Zeitpunkt dafür hat sich neben 14.00 Uhr auch 11.00 Uhr bewährt. Auch bei einer (gesetzeskonformen) Urnenbeisetzung ausserhalb des Friedhofs ist für das Pfarramt die liturgische Begleitung der Angehörigen eine seelsorgerliche Möglichkeit in Absprache.
Jede kirchliche Abdankung wird vom Pfarramt im zugehörigen Register (Archiv) eingetragen.
Kirchliche Abdankung bei Ausgetretenen?
Grundsätzlich ist ein Kirchenaustritt auch über den Tod hinaus zu respektieren.
Falls jedoch die Angehörigen Mitglieder unserer Kirchgemeinde sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Abdankung wünschen, kann nach Vorgabe der Kirchenpflege eine vertretbare Lösung gesucht werden: ein Solidaritätsbeitrag an die Kirchgemeinde wird dafür erwartet. Orientierung gibt das Reglement Kirchenreservation.
Für kirchenferne Menschen ist die Nutzung der Kirche sowie des Personals in einem separaten Reglement der Kirchenpflege geregelt (siehe pdf-Dokumente unten).

Als PDF-Dokument anschauen:
Merkblatt im Todesfall
Bereitgestellt: 06.07.2023    Besuche: 13 Monat 
aktualisiert mit kirchenweb.ch