Evelyn Windisch

Abdankung (Todesfall)

Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Ob wir nun leben oder sterben, wir gehören dem Herrn (sagt Apostel Paulus im Brief an die Römer, 14,8).
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Ein Gemeindeglied ist gestorben. Was ist zu tun?
Melden Sie sich zuerst beim Bestattungsamt: 056 436 87 21, Pikettdienst 079 779 66 08 oder 079 380 94 60. Das Bestattungsamt ist der Gemeindekanzlei angegliedert und befindet sich im Gemeindehaus im 1. Stock. Es ist zuständig für die Entgegennahme sämtlicher Meldungen von Todesfällen von Personen, die in Würenlos wohnhaft waren und von Personen, die nicht in Würenlos wohnhaft waren, jedoch in Würenlos gestorben sind. Das Bestattungsamt ist auch zuständig für das Friedhofwesen: Hier können für bestehende oder neue Familien-, Erd- und Urnengräber Unterhaltsverträge abgeschlossen werden.
Beim oder spätestens nach dem Gang zum Bestattungsamt melden Sie sich beim Pfarramt. Zuerst geht es um die Feststellung von
Ort und Zeitpunkt der Kirchlichen Abdankung
In Absprache mit den Angehörigen und Rücksprache mit dem Pfarramt legt das Bestattungsamt den Ort der Bestattung sowie den Zeitpunkt der Abdankung fest: In der Regel ist dies bei uns um 14 Uhr am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag (bzw. um 10/10.30/11 oder 13 Uhr, falls am Freitagnachmittag die Kirche bereits durch Kindergottesdienst besetzt ist). Das Bestattungsamt orientiert zugleich unsere Sigrist und Organist.

Üblicher Ablauf:
1. Besammlung vor der Kirche (bei der Aschen-Urne oder dem Sarg mit der sterblichen Hülle)
2. Gemeinsamer Gang auf den Friedhof
3. Beisetzung des Sarges oder der Urne und
4. Abdankungs-Gottesdienst in der Kirche.
Gestaltung des Abdankungs-Gottesdienstes
In einem separaten Gespräch - in der Regel im Trauerhaus - bespricht der Pfarrer mit den Angehörigen die Gestaltung des Abdankungs-Gottesdienstes: Dazu gehören insbesondere Wünsche der Angehörigen oder was dem bzw. der Verstorbenen wichtig war, gegebenenfalls ein Lebenslauf, Liedwünsche, Beiträge von Dritten.
Mit dazu zählen auch z. B. der Einsatz von InstrumentalistInnen (auf Rechnung der Angehörigen; gilt auch für ggf. erforderliche Proben mit unserem Kirchenmusiker bzw. Organist) - gem. Merkblatt Musik für Abdankungs-Gottesdienste unserer Kirchenpflege im Anhang unten.
Organist, Sigrist, Pfarrer und Kirchennutzung sind bei Gottesdiensten im üblichen Rahmen durch die Kirchensteuern des Verstorbenen bezahlt.
Die Zeit danach
In der Regel am der Abdankung folgenden Sonntag erinnern wir uns als kirchliche Gemeinschaft mit der Nennung des Namens des oder der Verstorbenen und beten für Angehörige. Und jeden letzten Sonntag im Kirchenjahr (Ewigkeitssonntag = Sonntag vor 1. Advent) gedenken wir namentlich aller im zurückliegenden Jahr Verstorbener.

Unsere sonntäglichen Gottesdienste wollen immer auch Begleitung und Trost ermöglichen. Oder Sie wünschen einen Besuch des Pfarrers? So vereinbaren Sie einen Termin.
Alternativen?
Auf insbesondere seelsorgerlich begründeten Wunsch kann mit dem Pfarramt die Abdankung auf lediglich eine stille Beisetzung mit einfacher Liturgie am Grab reduziert werden (ohne öffentliche Ankündigung und Glockengeläut). Als Zeitpunkt dafür hat sich neben 14.00 Uhr auch 11.00 Uhr bewährt. Auch bei einer (gesetzeskonformen) Urnenbeisetzung ausserhalb des Friedhofs ist für das Pfarramt die liturgische Begleitung der Angehörigen eine seelsorgerliche Möglichkeit in Absprache.
Jede kirchliche Abdankung wird anschliessend und insbesondere im folgenden Sonntags-Gottesdienst bekannt gemacht und vom Pfarramt im zugehörigen Register (Archiv) eingetragen.
Kirchliche Abdankung bei Ausgetretenen?
Grundsätzlich ist ein Kirchenaustritt auch über den Tod hinaus zu respektieren.
Falls jedoch die Angehörigen Mitglieder unserer Kirchgemeinde sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Abdankung wünschen, kann nach Vorgabe der Kirchenpflege eine vertretbare Lösung gesucht werden: ein Solidaritätsbeitrag an die Kirchgemeinde für in Vorjahren entgangene Kirchensteuern bzw. mindestens gem. Reglement Kirchenreservation.
Ansonsten ist die Nutzung der Kirche sowie des Personals auch für solche Situationen in einem separaten Reglement der Kirchenpflege mit geregelt (siehe pdf-Dokumente unten)

Als PDF-Dokument anschauen:
Merkblatt im Todesfall
Bereitgestellt: 08.04.2020    Besuche: 14 Monat 
aktualisiert mit kirchenweb.ch