Gesamterneuerungswahl
Lesen Sie hier alles über die Gesamterneuerungswahlen.
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027-2030
Die Kirchenpflege publiziert die Gesamterneuerungswahlen wie folgt:
Wahltermine Urne
27. September 2026 (1. Wahlgang)
29. November 2026 (2. Wahlgang)
Anzahl Stimmberechtigte per 31.12.2025:
1199 Stimmberechtigte
Anzahl Sitze:
Kirchenpflege inklusive Präsidium: 5
Synode: 2
Rechnungsprüfungskommission: 3
Kandidaten Kirchenpflege:
Für die neue Amtsperiode suchen wir wieder neue Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger.
Falls Sie Interesse haben, unsere Kirche mitzugestalten, neue Projekte zu starten und aktiv ins Gemeindeleben einzutauchen, sind Sie genau die richtige Person. Gerne dürfen Sie sich bei Tom Sommer oder im Sekretariat melden. Alle Kandidaturen sind von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahltermins bei der Kirchenpflege eintreffen (vorbereitete Kandidaturblätter können auf dem Sekretariat bezogen werden). Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort, die Strasse, die Hausnummer und den Wohnort enthalten. Die eingegangenen Kandidaturen werden publiziert.
Mit ihrer Publikation wird eine Nachfrist von fünf Tagen für die Meldung weiterer Kandidaturen gewährt, sofern die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt.
Neu: Stille Wahl
Wenn sich für die zu besetzenden Sitze (Kirchenpflege, Präsidium, Synode, Rechnungsprüfungskommission sowie Ordinierte) bis zum Ablauf der Meldefrist gleich viele oder weniger Kandidierende anmelden, sind diese in Stiller Wahl gewählt. Die «Wahltermine Urne» sind dann hinfällig.
Ordinierte Dienste
Pfarramt: Im Zusammenhang mit dem laufenden Stellenbesetzungsprozess kann die Kirchenpflege zum heutigen Zeitpunkt keinen Wahlvorschlag unterbreiten. Laut Stellenausschreibung (siehe www.ref-wuerenlos.ch) geht es um 60-80%.
Sozialdiakonie: Der aktuelle Stelleninhaber Branko Radosavljevic wird erneut zur Wahl vorgeschlagen.
Bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahltermins können der Kirchenpflege freie Wahlvorschläge zur Pfarrstelle oder zur Sozialdiakoniestelle schriftlich eingereicht werden. Diese müssen jeweils von mindestens 5% der Stimmberechtigten unterzeichnet und von einer Zustimmungserklärung der oder des Vorzuschlagenden sowie den Ausweisen über die Wahlfähigkeit begleitet sein.
Bis spätestens zwei Wochen nach Publikation des Wahlvorschlags können mindestens 5% der Stimmberechtigten verlangen, dass eine Urnenwahl stattfindet. Reichen die Stimmberechtigten keine freien Wahlvorschläge ein und verlangen sie keine Urnenwahl, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Tom Sommer