Evelyn Windisch

Bettag

Ehepaar (Foto: Ben White – Unsplash)

Bettagsmandat 2026 des Regierungsrats und der Landeskirchen des Kantons Aargau
Religiöse Neutralität und gemeinsames Wertefundament
Der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag wird am dritten Sonntag im September in der ganzen Schweiz gefeiert. Diesen Beschluss fasste die eidgenössische Tagsatzung in Luzern am 1. August 1832 auf Antrag des Kantons Aargau. Damals war der 1. August allerdings noch kein eidgenössischer Feiertag. Die Abgesandten der eidgenössischen Orte hielten ihre Sitzung ab, die Menschen gingen ihrer Arbeit nach. Die moderne Schweiz wurde erst 16 Jahre später gegründet. Und der 1. August wurde erst 1891, zum Gedenken an den Rütlischwur von 1291, zum Feiertag erklärt.
Der Bettag ist also der älteste gesamtschweizerische, nichtkirchliche Feiertag. Er stammt aus einer Zeit, in der konfessionelle Religion noch selbstverständlich war. Doch die Aufklärung und die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat gewannen damals immer stärker an Bedeutung. Menschen, denen diese neuen, für uns heute selbstverständlichen Grundsätze wichtig waren, setzten sich dafür ein, dass konfessionelle Gräben zwischen Menschen reformierten und katholischen Glaubens überwunden werden. Ein nationaler Feiertag, der zwar religiös, aber nicht konfessionell geprägt war, sollte nicht nur Katholikinnen und Katholiken mit Reformierten verbinden, sondern auch Stadt und Land sowie die Menschen aller Landessprachen. Es ist kein Zufall, dass der Antrag für diesen Feiertag ausgerechnet aus dem Kanton Aargau kam, der seit seiner Gründung 1803 gemischtkonfessionell war. Persönlichkeiten wie Heinrich Zschokke, Elise Ruepp, Franziska Romana von Hallwyl und Ignaz Troxler setzten sich im Aargau der 1830er Jahre für Volksbildung, Volksrechte und religiöse Toleranz ein. Dank Menschen wie ihnen gehört es zu den ureigenen Aufgaben unseres Staatsgefüges, die religiöse Neutralität des Staates und die Freiheit der individuellen und gemeinschaftlichen Religionsausübung zu gewährleisten. Der Aargau schuf die Grundlagen dazu schon im frühen 19. Jahrhundert. Der Bettag ist von seinem Ursprung her also keineswegs als ein Tag religiöser Vereinnahmung des Staates gedacht. Vielmehr sollte es ein Tag sein, der Menschen über konfessionelle, religiöse und ideologische Grenzen hinweg verbindet. Er erinnert daran, dass friedliches Zusammenleben – von Menschen unterschiedlichen Glaubens, unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher politischer Überzeugungen – auf Grundlagen beruht, die weder Staat noch Kirchen oder Religionen allein schaffen können. Keine Religionsgemeinschaft soll eine Vormachtstellung einnehmen, alle sollen ein Leben in Freiheit und Sicherheit führen können. In der konfessionell geprägten Schweiz des 19. Jahrhunderts war diese Grundlage Gott. Für viele Menschen trifft dies heute noch zu. Andere berufen sich eher auf gemeinsame Werte: Respekt, Gleichbehandlung, Fairness – sowohl im friedlichen Alltag als auch im Konflikt –, Verantwortung für die Gemeinschaft, Solidarität mit den Schwächsten etc. Es sind nicht die Institutionen des Staates oder der Religionsgemeinschaften, die diese Werte «produzieren». Es ist die von Menschen in diesen Institutionen gelebte Kultur, in der diese Werte gedeihen können. Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften tragen dafür eine gemeinsame, sich ergänzende Verantwortung. So wie der religiös neutrale Staat die Freiheit der Religionsausübung gewährleistet, können Kirchen den Werten von Demokratie und Rechtsstaat dienen, indem sie Räume schaffen, wo unterschiedliche Menschen respektvoll auf gemeinsamem Fundament zusammenkommen. Wir dürfen im Aargau am Bettag mit Stolz auf unsere Vergangenheit zurückblicken. Noch wichtiger ist, dass wir im Vertrauen auf unsere gemeinsamen Werte in die Zukunft blicken.
Ökumenischer Gottesdienst Bettag, Männerchor Würenlos
So. 20.09.2026, 09.30 Uhr
Kath. Kirche, Würenlos


Bereitgestellt: 19.08.2026     Besuche: 11 Monat 
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