| Ein Gemeindeglied ist gestorben. Was ist zu tun? | Melden Sie sich zuerst auf dem Bestattungsamt: 056 436 87 21, Pikettdienst 079 779 66 08 oder 079 380 94 60. Das Bestattungsamt ist der Gemeindekanzlei angegliedert und befindet sich im Gemeindehaus im 1. Stock. Es ist zuständig für die Entgegennahme sämtlicher Meldungen von Todesfällen von Personen, die in Würenlos wohnhaft waren und von Personen, die nicht in Würenlos wohnhaft waren, jedoch in Würenlos gestorben sind. Das Bestattungsamt ist auch zuständig für das Friedhofwesen: Hier können für bestehende oder neue Familien-, Erd- und Urnengräber Unterhaltsverträge abgeschlossen werden. |
| Ort und Zeitpunkt der Kirchlichen Abdankung | In Absprache mit den Angehörigen und Rücksprache mit dem Pfarramt legt das Bestattungsamt den Ort der Bestattung sowie den Zeitpunkt der Abdankung fest: In der Regel ist dies bei uns um 14 Uhr am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag. Es orientiert zugleich den zuständigen Sigristen und die Organistin der Kirchgemeinde. Ablauf: 1. Besammlung vor der Kirche (bei der Aschen-Urne oder dem Sarg mit der sterblichen Hülle) 2. Gemeinsamer Gang auf den Friedhof 3. Beisetzung des Sarges oder der Urne und 4. Abdankungs-Gottesdienst in der Kirche. |
| Gestaltung des Abdankungs-Gottesdienstes | In einem separaten Gespräch - in der Regel im Trauerhaus - bespricht der Pfarrer mit den Angehörigen die Gestaltung des Abdankungs-Gottesdienstes: Dazu gehören insbesondere Wünsche der Angehörigen oder was dem oder der Verstorbenen wichtig war, gegebenenfalls ein Lebenslauf oder Liedwünsche und Beiträge von Dritten (z.B. von InstrumentalistInnen auf Rechnung der Angehörigen). |
| Die Zeit danach | In der Regel am der Abdankung folgenden Sonntag erinnern wir uns als kirchliche Gemeinschaft mit der Nennung des Namens des oder der Verstorbenen und beten für Angehörige. Und jeden letzten Sonntag im Kirchenjahr (Ewigkeitssonntag = Sonntag vor 1.Advent) gedenken wir nochmals namentlich aller im zurückliegenden Jahr Verstorbener. Unsere sonntäglichen Zusammenkünfte im Gottesdienst wollen immer auch Begleitung und Trost ermöglichen. Oder Sie wünschen einen Besuch des Pfarrers? So vereinbaren Sie einen Termin. |
| Abdankung bei Ausgetretenen | Grundsätzlich ist ein solcher Entscheid auch über den Tod hinaus zu respektieren. - Falls jedoch die zuständigen Angehörigen Mitglieder der Kirchgemeinde sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Abdankung wünschen, kann mit dem Pfarramt eine vertretbare Lösung gesucht werden. Die Nutzung der Kirche ist in einem separaten Reglement der Kirchenpflege geregelt. |
| Weblink | Merkblatt Todesfall der politischen Gemeinde Würenlos |