| Eintritt | Wer in die Kirche eintreten möchte, hat der Kirchenpflege ein Aufnahmegesuch einzureichen. Diese nimmt Kontakt mit dem/der Gesuchsteller/in auf. Am einfachsten geschieht dies mit dem vorbereiteten Formular, welches Sie hier ganz unten in zwei Formaten finden - eines auch direkt zum Ausfüllen und anschliessenden Ausdrucken an ihrem Computer. Die Aufnahme wird von der Kirchenpflege beschlossen. Für Personen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Inhaber der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt das Gesuch um Aufnahme stellen. Der Eintritt in die Kirche wird nach Absprache mit dem/der Eintretenden in einem Gottesdienst oder vor Vertretern der Kirchenpflege vollzogen. Wer nicht im biblischen Sinne getauft ist, wird durch die Taufe aufgenommen. |
| Austritt | Der Austritt aus der Kirche ist der Kirchenpflege mit eingeschriebener Post schriftlich mitzuteilen. Diese bestätigt ihrerseits den Austritt schriftlich und unterrichtet die Einwohnerkontrolle davon. Die Einwohnerkontrolle informiert das Gemeindesteueramt über den Kirchenaustritt. Der Austritt wird mit dem Datum des Poststempels gültig und gilt nach der aktuellen Praxis der kantonalen Steuerbehörden rückwirkend für das gesamte Jahr, in dem der Austritt erklärt wird. |
| Weblink | Informationen der Kantonalkirche zum Kirchen-Ein- und -Austritt |
| Dokumente |